Ehescheidung – Privileg – Recht für alle

Ehescheidung

Wie ist die Scheidung im österreichischen Recht geregelt?

In Österreich kann die Scheidung auf zwei Arten erreicht werden:

• Einvernehmliche Scheidung, welche die unkompliziertere Art der Scheidung ist, weil beide Ehepartner den Wunsch haben, sich scheiden zu lassen
• Strittige Scheidung, diese erfolgt aufgrund einer Klage eines der Ehepartner vor Gericht.

Scheidung auf Grund der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Die sogenannte Auflösung der häuslichen Gemeinschaft rechtfertigt eine Scheidung:

• wenn man dem Partner nicht nachweisen kann, dass er/sie Eheverfehlungen begangen hat, die eine Scheidung aus Verschulden rechtfertigen.
und der Partner es ablehnt, sich scheiden zu lassen.
• Die Voraussetzung ist, dass das Eheleben seit mindestens 3 Jahren faktisch beendet ist..
• Der Kläger muss beweisen, dass die Ehe nicht gerettet werden kann.
• Übrige Ehescheidungsgründe: Geisteskrankheit, schwere ansteckende Krankheiten. In solchen Fällen muss das gemeinsame Eheleben dauerhaft unzumutbar sein.

Für die Scheidung sind folgende Dokumente notwendig:
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Geburtsurkunde/n ehelicher Kinder

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Einvernehmliche Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung können nur beide Ehepartner gemeinsam beantragen. Vor der Stellung des gemeinsamen Antrags müssen die Ehepartner:
• mindestens ein halbes Jahr getrennte Haushalte führen. Dabei ist es nicht ausschlaggebend, ob die Ehepartner getrennt wohnen.
Die Rechtsanwälte, die mit dem Verein „Privileg“ zusammenarbeiten informieren Dich gerne kostenlos.

Wo und wie können die Ehepartner den Antrag auf einvernehmliche Scheidung stellen?

• bei dem zuständigen Bezirksgericht. Das entsprechende Formular muss von beiden Ehepartnern unterschrieben werden.
Die Ehepartner müssen dem Gericht nachweisen, dass sie Eheberatung in Anspruch genommen haben.
• Über den gemeinsamen Antrag entscheidet das Bezirksgericht.
• Es kommt zu keiner mündlichen Gerichtsverhandlung, was das Scheidungsverfahren beschleunigt.

Strittige Scheidung wegen Verschuldens eines Ehepartners

Die Scheidung erfolgt, nachdem ein Scheidungsprozess vor Gericht geführt wird, welcher durch die Klage eines Ehepartners eingeleitet wird. Ziel ist dabei, dass man dem Gericht das Verschulden des Ehepartners nachweist.

Wo wird die Klage eingebracht?

Die Klageschrift wird;

• bei dem Bezirksgericht eingebracht, das für die letzte gemeinsame Wohnadresse der beiden Partner zuständig ist.
• Für das Verfassen einer Scheidungsklage ist eine gute Rechtsberatung zu empfehlen.

Am Ende des Verfahrens wird ein Urteil ausgesprochen und beiden Partnern zugestellt. Man hat dann das Recht binnen 4 Wochen Berufung dagegen einzulegen. Wenn niemand beruft, wird die Scheidung rechtskräftig.

Gründe für die Erhebung einer Klageschrift

Die Klage kann nur derjenige Partner einbringen, der der Meinung ist, dass die Ehe dauerhaft zerrüttet ist und dass das unakzeptable Verhalten des anderen Partners der Grund dafür ist, weshalb ein gemeinsames Eheleben nicht mehr möglich ist. Die häufigsten Gründe sind:
• Ehebruch, physische Gewalt, Beschimpfung und Erniedrigung des anderen Partners, Alkoholmissbrauch, hartnäckiges beharrliches Schweigen, Rücksichtslosigkeit, Nichtachtung der Verpflichtung für den anderen Partner und den ev. gemeinsamen Kindern finanziell zu sorgen, Geheimhaltung der eigenen Einkommen usw.

Selbst wenn man eine Scheidungsklage eingebracht hat, ist es immer noch möglich einen Scheidungsvergleich im Verfahren abzuschließen, sofern man sich einigen kann.

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