In Österreich sind zwei Typen der Scheidung bekannt:
• Einvernehmliche Scheidung, welche die einfachere Art der Scheidung ist, weil beide Ehepartner den Wunsch haben, sich scheiden zu lassen
• Strittige Scheidung, welche auf Grund der Klage eines der Ehepartner vor dem Gericht geregelt wird.
Dieser Grund wird angeführt:
• wenn man dem Partner nicht nachweisen kann, dass er/sie für die Ehescheidung die Schuld trägt
• oder wenn er/sie es ablehnt, sich scheiden zu lassen.
• Die Voraussetzung ist, dass das Eheleben seit mindestens 3 Jahren nicht existiert.
• Der Kläger muss beweisen, dass die Ehe nicht gerettet werden kann.
• Übrige Ehescheidungsgründe: Geisteskrankheit, schwere ansteckende Krankheiten, das Verhalten des Partners, welches wegen der psychischen Störungen entstanden ist. In allen diesen Fällen muss das gemeinsame Eheleben dauerhaft unmöglich sein.
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Die einvernehmliche Scheidung können nur beide Ehepartner gemeinsam beantragen. Vor der Stellung des gemeinsamen Antrags müssen die Ehepartner:
• mindestens ein halbes Jahr getrennt leben. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass „das getrennte Leben“ nicht unbedingt bedeuten muss, dass sie auf verschiedenen Adressen wohnen. Sie müssen getrennte Haushalte führen.
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Dieser Grund wird angeführt:
• wenn auf Grund einer eingebrachten Klage eines Ehepartners die Scheidung angestrebt wird.
• Scheidungsgrund muss in Klage klar angeführt werden.
Die Klageschrift wird:
• bei dem Bezirksgericht eingebracht, welches für die letzte gemeinsame Wohnadresse der beiden Partner zuständig ist.
• Da man in dieser Klageschrift den Grund gut erklären sollte, ist eine gute Rechtsberatung zu empfehlen.
Am Ende wird ein Scheidungsurteil gesprochen und beiden Partnern zugestellt. Du hast dann das Recht binnen 4 Wochen Berufung einzulegen. Wenn niemand beruft, wird die Scheidung rechtskräftig.
Die Klage kann nur derjenige Partner einbringen, der der Meinung ist, dass die Ehe dauerhaft zerrüttet ist und dass das unakzeptable Verhalten des anderen Partners der Grund dafür ist, weshalb ein gemeinsames Eheleben nicht mehr möglich ist. Die häufigsten Gründe sind:
• Ehebruch, physische Gewalt, Beschimpfung und Erniedrigung des anderen Partners, Alkoholmissbrauch, hartnäckiges beharrliches Schweigen, Rücksichtslosigkeit, Nichtachtung der Verpflichtung für den anderen Partner und den ev. gemeinsamen Kindern finanziell zu sorgen, Geheimhaltung der eigenen Einkommen usw.
Auch bei diesem Scheidungstyp kann ein Vergleich über die Ehebeendigung von Nutzen sein.
• Du kannst mit deiner/deinem PartnerIn während des Gerichtsverfahrens ein Abkommen über die einvernehmliche Scheidung erzielen. In diesem Falle gelten die entsprechenden Regelungen für diesen Typ der Scheidung.
Scheidung auf Grund der Auflösung der häuslichen Gemeinschaft
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